Steinarbeiter/Bauhilfsgewerbe [Arb] (2021)
3 Artikel II – Lohnerhöhung a) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlings-einkommen werden per 1.5.2021 für eine Laufzeit von 12 Monaten in lit. b) neu festgesetzt. Die bis 30.4.2022 geltenden kollektivvertraglichen Min-destlöhne, Lehrlingseinkommen und